Als eigenständige Regelungsinstrumente oder als Ergänzung zum übrigen Instrumentarium der verbindlichen Bauleitplanung stehen den Gemeinden die Satzungen nach dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen zur Verfügung.
Auf der Grundlage eingehender Analysen bearbeitet unser Büro Gestaltungs-, Erhaltungs- und Innenbereichssatzungen und begleitet fachlich die Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren.
Für die Handhabung in den Behörden ebenso wie für die Kommunikation mit den Betroffenen hat es sich bewährt, die für Genehmigungsbehörden, Bauherren und Bürger wesentlichen Ziele und Inhalte von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in einer leicht verständlichen, beispielhaft illustrierten Broschüre zusammenzustellen.
Projekte
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Gestaltungssatzung Berliner Vorstadt, Potsdam
Im Auftrag der Stadt Potsdam, 2004/05
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Erhaltungssatzungen „Mädchenviertel“ und Borgsdorf, Hohen Neuendorf
Im Auftrag der Stadt Hohen Neuendorf, 2000-2003
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Erhaltungssatzung Jägervorstadt, Potsdam
Im Auftrag der Stadt Potsdam, 1998
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Erhaltungssatzung Nauener Vorstadt, Potsdam
Im Auftrag der Stadt Potsdam, 1998
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Erhaltungssatzungen für Hermsdorf und Frohnau, Berlin-Reinickendorf
Im Auftrag des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin, 1994-96
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Gestaltungssatzung Menz
Im Auftrag der Gemeinde Menz, 1993
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Innenbereichssatzung Falkensee
Satzung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BauGB
Im Auftrag der Stadt Falkensee, 1992
weitere
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Erhaltungssatzungen Neuglobsow
Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Neuglobsow, 1992
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Erhaltungs- und Innenbereichssatzung Menz
Im Auftrag der Gemeinde Menz, 1992
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Gestaltungssatzung Gransee
(in Arbeitsgemeinschaft)
Im Auftrag der Stadt Gransee, 1992






