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Bauleitplanung

Die Aufstellung und Fortschreibung der Flächennutzungspläne gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Städte, Ämter und Gemeinden.

Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen, neue städtebauliche Projekte oder eine Gemeindeneuordnung machen vielfach die Überarbeitung und Änderung von bereits rechtskräftigen Flächennutzungsplänen erforderlich.

Insbesondere die absehbare demografische Entwicklung sowie fortschreitende strukturelle Änderungen in den Funktionen der Städte und Gemeinden können die Ziele und Prämissen der bisherigen Flächennutzungspläne in Frage stellen. Die Konzentration auf das Machbare, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden, ein gezieltes Flächenmanagement und nicht zuletzt ein schonender und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen sind künftige Herausforderungen an die Flächennutzungsplanung. Aber auch neue Projekte und Ansiedlungserfolge sowie die Vorsorge für eine verträgliche Energiegewinnung und Leitungsführung müssen in der Flächennutzungsplanung berücksichtigt werden.

Unser Büro bearbeitet die Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen ebenso wie die Durchführung von projekt- oder teilgebietsbezogenen Änderungsverfahren. Neben der eigentlichen Planaufstellung übernehmen wir dabei die Bearbeitung oder Koordination von Fachbeiträgen, die Durchführung und Auswertung der Verfahren zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden sowie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Von der kleinen neuen Wohnanlage über die Planung komplexer Standorte bis hin zur großflächigen Neustrukturierung von Stadtbrachen reicht unser Aufgabenfeld Bebauungsplanung.

Hinzu kommen Aufgaben zur Sicherung städtebaulicher Qualitäten (z.B. in Villenvierteln) oder zur Abwehr unerwünschter Überformungen (z.B. durch zentrenschädlichen Einzelhandel). Auch verbindliche Regelungen zum Umweltschutz (Vegetationsbestand, Ausgleichsmaßnamen, Lärm, Altlasten) bedürfen regelmäßig der rechtlichen Sicherung in Bebauungsplänen. Eine Besonderheit sind Bebauungspläne, die eine Planfeststellung nach Fachplanungsrecht ersetzen, also etwa der Planung einer Bundesfernstraße dienen. Ziel ist stets die zügige und rechtsichere Umsetzung der gemeindlichen Planungsabsichten, häufig auch in Kooperation mit privaten Vorhabenträgern.

Unser Büro bearbeitet die unterschiedlichsten Aufgabenstellungen der Bebauungsplanung mit großer Erfahrung und nachweisbarem Festsetzungserfolg. Kein Plan ist dabei wie der andere, und immer bedarf es der Auslotung der planungsrechtlichen Möglichkeiten und einer zielorientierten Verfahrensführung. Auch der Umgang mit den Anforderungen und Eigenheiten der jeweiligen Fach- und Genehmigungsbehörden ist oft maßgeblich für ein erfolgreiches Verfahren.

Unser Büro bietet von der vorausschauenden planungsrechtlichen Beratung, der Verfahrensberatung (z.B. Anwendung des beschleunigten Verfahrens), der Integration von Fachbeiträgen (Architektenentwürfe, Ingenieurplanungen, Fachgutachten, Umweltprüfungen, Artenschutzgutachten etc.) über die Planbearbeitung selbst durch alle Verfahrenstufen bis zur Durchführung der Beteiligungsverfahren alle Leistungen, die für eine zügige Planreife von Vorhaben und schließlich eine problemlose Festsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind.

letzte Änderung: 11.01.2023