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Handel und Gewerbe

Die Sicherung eines bedarfsgerechten Einzelhandelsangebots,

die Steuerung von Neuansiedlungen und ihre verträgliche Einbindung in die Siedlungsstruktur sind wichtige Themen der Stadtentwicklung. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden hier neue Einwirkungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, die es gilt, zielgerichtet zu nutzen.

Grundlage jeder Planung und Steuerung ist eine genaue Kenntnis der Rahmenbedingungen: Welche Einzelhandelsangebote, welche Branchen und Betriebsformen sind vorhanden? Wie sind diese Angebote für die Bevölkerung erreichbar, auch zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Wie entwickeln sich Bevölkerung und Kaufkraft im jeweiligen Einzugsgebiet? Wie können vorhandene Einzelhandelszentren gesichert und weiter entwickelt werden? Wo gibt es noch Potentiale für verträgliche Neuansiedlungen oder Erweiterungen?

Unser Büro erarbeitet zu diesen Fragestellungen bezirks- bzw. gemeindeweite Einzelhandels- und Zentrenkonzepte, wie sie heute standardmäßig gefordert werden, sowie auch standortbezogene Konzepte für Einzelvorhaben. Wir bearbeiten darüber hinaus Bebauungspläne, sowohl zur Schaffung von Planungsrecht für neue Einzelhandelsvorhaben als auch zur Begrenzung der Einzelhandelsentwicklung an nicht verträglichen Standorten, z.B. in Gebieten, die dem produzierenden Gewerbe vorbehalten bleiben sollen. Auch bei Vorhaben, die keinen Bebauungsplan benötigen, lohnt es sich häufig, die Standortanforderungen kompetent zu formulieren und so eine bessere Einbindung in das örtliche Umfeld zu erreichen.

Bei spezifischen Fragestellungen, z.B. zu Kaufkraftberechnungen oder branchenspezifischen Entwicklungsprognosen, arbeiten wir mit bewährten Fachbüros aus den Bereichen Konsumforschung und Einzelhandelsentwicklung zusammen.

Ein attraktives und bedarfsgerechtes Gewerbeflächenangebot ist der Schlüssel für die Ansiedlung und Stärkung wertschöpfungsstarker Arbeitsplätze.

Auch die Entflechtung von Gemengelagen, z.B. in Stadterneuerungsgebieten, setzt ein geeignetes Angebot an Gewerbeflächen voraus. Stadtplanung und Wirtschaftsförderung müssen bei dieser Aufgabe eng zusammenarbeiten.

Grundlage für die Beratung und Anwerbung von Betrieben ist ein aktuelles und nachführbares Gewerbe­flächen­kataster. Dabei sind die Flächeneignung ebenso zu prüfen wie ihre Aktivierbarkeit und die Kosten ihrer Bereitstellung: Welche Flächen eignen sich für welche Nutzungen? Welche Bereiche bieten spezifische Standortprofile und sollten für bestimmte Branchen vorgehalten werden? Wo sollen Flächen im Sinne eines vorausschauenden Flächenmanagements frühzeitig erworben werden? Welche Prioritäten bei der Inanspruch­nahme sind zu setzen, um ein angemessenes Verhältnis von Vorhaltekosten und möglicher Nachfrageentwicklung zu erreichen? Welche Maßnahmen der Flächenaufbereitung sind erforderlich und finanziell tragfähig? Wo soll ein Vordringen von Einzelhandel und Entertainment zulasten des produzierenden Gewerbes verhindert oder wo sollen Flächen gezielt für solche Nutzungen vorgehalten werden?

Unser Büro erarbeitet gemeinde- bzw. stadtteilweite Bestandsaufnahmen bzw. Gewerbe­flächen­kataster sowie Bewertungen von Gewerbeflächen und Flächenpotenzialen, um im Abgleich mit Nachfrage­analysen und Bedarfsprognosen daraus Handlungs- und Maßnahme­empfehlungen, z.B. zur Flächenbereitstellung und -aktivierung abzuleiten. Wir bearbeiten weiterhin Konzepte und Empfehlungen für Einzelstandorte sowie Bebauungspläne für die Neuausweisung von Gewerbe­flächen oder die Umstrukturierung vorhandener Flächen bei sich verändernden Anforderungen.

Bei spezifischen Fragestellungen, z.B. zur Bedarfsprognose oder zu fiskalischen Aspekten von Gewerbe­flächen­konzepten, arbeiten wir mit bewährten Fachbüros aus diesem Sektor zusammen.

letzte Änderung: 08.12.2022