Beeinträchtigung des Denkmalbereichs (Weltkulturerbe) durch Parken in den Vorgartenzonen unter Beseitigung historischer Gestaltungsmerkmale. Prüfung von Lösungsmöglichkeiten durch Erhöhung des Stellplatzangebots und/oder Reduzierung der Nachfrage.
letzte Änderung: 08.09.2023